Befördert ein ausländisches Verkehrsunternehmen innerhalb Deutschlands Waren und / oder Personen, dann spricht man von Kabotage.
Bildhaft wird dies vielleicht an folgendem Beispiel. Ein Transportunternehmen aus Rumänien befördert Ware per LKW zu einem Produktionsstandort in Deutschland. Nun muss der LKW auch wieder nach Rumänien zurück fahren. Um nicht unnötig Transportkapazitäten zu verschwenden sucht sich das Transportunternehmen eine Fracht. die es auf der Rückfahrt mit abliefern kann. Findet sich keine Fracht von Deutschland bis nach Rumänien, wird das Unternehmen versuchen wenigstens für einen Teil der Strecke Waren zu transportieren Ist diese Rückfracht eine innerdeutsche Sendung, dann spricht man von Kabotage.
Herrscht Kabotagefreiheit, dann ist es ausländischen Unternehmen gestattet solche Transporte durchzuführen. Der Vorteil liegt darin, dass Leerfahrten zumindest Teilweise vermieden werden können, in dem das Transportunternehmen zusätzliche Lieferungen übernimmt.
Der Nachteil liegt nun darin, dass ausländische Transportunternehmen, aufgrund niedriger Lohnsätze oder älterer Transporttechnik, günstigere Konditionen für die Transporte anbieten können. Insofern können ausländische Firmen, gerade für deutsche Logistikdienstleister zum Problem werden.
Ein Kabotageverbot ist insofern eine protektionistische Maßnahme der Regierung um die eigenen Unternehmen vor „billiger“ Konkurrenz zu schützen.
Innerhalb der EU ist die Kabotage teilweise Eingeschränkt, um nationale Unternehmen vor der billigen Konkurrenz zu schützen. Allerdings wird schon seit einigen Jahren am Abbau des Kabotageverbotes gearbeitet, sodass die Kabotagefreiheit in den Mitgliedsländern der EU immer weiter zunimmt.