Kombinierter Verkehr

Unter Kombiniertem Verkehr, auch Kombiverkehr genannt, versteht der Logistiker den Transport von Gütern, unter Einbeziehung von mindestens zwei verschiedenen Verkehrsträgern. Ziel ist es, durch die Kombination der verschiedenen Verkehrsträger die jeweiligen spezifischen Vorteile der Beförderungsmethoden zu nutzen. Kennzeichnend für den Kombiverkehr ist, dass die Ladeeinheiten (Container, Paletten…) im Ganzen von einem Transportmittel auf ein anderes wechseln.

 

siehe auch: Verkehrsmittel

 

Die Fachsprache kennt verschiedene Begrifflichkeiten in Bezug auf den kombinierten Verkehr. Diese sind in ihrer Bedeutung oft analog des Kombiverkehr, in manchen Fällen zeigen sich jedoch auch Unterschiede im Detail.

 

Der Begriff „Intermodaler Verkehr“ kann in diesem Sinne als Synonym für kombinierten Verkehr angesehen werden. Darüber hinaus bezeichnet der „Huckepackverkehr“ eine Art des Kombiverkehrs bei dem ganze Lastzüge, beladen mit Containern, auf speziell dafür vorgesehenen Eisenbahnwaggons transportiert werden.

 

Allein die Terminologie zeigt, dass es im kombinierten Verkehr verschiedenste Unterscheidungen gibt. Dies resultiert daraus, dass generell jeder Verkehrsträger mit einem anderen Verkehrsträger kombiniert werden kann, um so die verschiedenen Synergieeffekte optimal zu nutzen.

 

Beispielhaft sei hier die Kombination der Verkehrsträger Schiene und Straße. Durch die gezielte Kombination können beispielsweise die kostengünstige und umweltschonende Transportweise der Eisenbahn mit der Flexibilität des LKW-Transportes genutzt werden. Für den Fall, dass die Ladeeinheiten während dem Transport mit der Bahn auf dem LKW verbleiben spricht man auch von der rollenden Landstraße.

 

Analog verhält sich die Kombination der Transportmittel Schiff und LKW.

 

Denkbar wären auch Kombinationen aus Bahn und Flugzeug oder Flugzeug und LKW mit den daraus resultierenden Vorteilen. Grundsätzlich orientiert sich die Kombination der Verkehrsträger an den individuellen Anforderungen der transportierten Unternehmen und deren Güter, sodass eine optimale Kombination stets eine Einzelfallentscheidung darstellt. Gleichzeitig sind auch die betriebswirtschaftlichen, logistischen und emissionsbezogenen Vorteile im Einzelfall zu erheben und zu bewerten.